Unverschuldeter Unfall im Ausland – Ihre Rechte

Nahaufnahme eines schweren Autounfalls zwischen zwei Fahrzeugen.

Ein unverschuldeter Unfall im Ausland kann eine stressige und komplizierte Situation darstellen. Es ist wichtig, Ihre Rechte und Pflichten zu kennen, um effektiv handeln zu können. Hier sind die wichtigsten Schritte und Informationen, die Ihnen dabei helfen können.

Unfallstelle sichern und erste Schritte

Nach einem Unfall im Ausland sollten Sie zuerst die Unfallstelle sichern. Stellen Sie sicher, dass alle Beteiligten sicher sind und leisten Sie, wenn nötig, Erste Hilfe. Rufen Sie den Rettungsdienst unter der europaweiten Notrufnummer 112. Bei Verletzungen oder erheblichen Sachschäden ist es wichtig, die Polizei zu informieren und einen Unfallbericht aufzunehmen.

Dokumentation und Beweise sammeln

Stellen Sie sicher, dass Sie die Kontaktdaten aller Unfallbeteiligten sowie der Zeugen notieren. Machen Sie Fotos von der Unfallstelle, den Fahrzeugen und eventuellen Schäden. Der Europäische Unfallbericht, den Sie im Handschuhfach haben sollten, hilft Ihnen, alle relevanten Informationen strukturiert festzuhalten.

Grüne Versicherungskarte und Europäischer Unfallbericht

Obwohl die Grüne Versicherungskarte in vielen europäischen Ländern nicht mehr vorgeschrieben ist, kann sie dennoch hilfreich sein. Sie enthält wichtige Informationen über Ihre Versicherung und kann die Schadenabwicklung erleichtern. Der Europäische Unfallbericht ist ebenfalls zweisprachig und international einheitlich gestaltet, was Missverständnisse minimiert und die Dokumentation vereinfacht.

Schadenregulierung über Ihre Versicherung

Kontaktieren Sie so schnell wie möglich Ihre Kfz-Versicherung. Wenn Sie über einen Auslandsschadenschutz verfügen, übernimmt Ihre Versicherung die komplette Schadenabwicklung nach deutschem Standard. Dies bedeutet, dass Sie sich nicht mit der ausländischen Versicherung des Unfallgegners auseinandersetzen müssen und alle Ansprüche wie Schmerzensgeld, Nutzungsausfall oder Mietwagen nach deutschem Recht geltend gemacht werden können.

Rechtliche Unterstützung und Fristen

In vielen Ländern, einschließlich Frankreich, verjähren Schadenersatzansprüche bei Personenschäden nach zehn Jahren und bei Sachschäden nach fünf Jahren. Wenn die ausländische Versicherung nicht fristgemäß antwortet, können Sie die Verkehrsopferhilfe einschalten. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen können Sie die gegnerische Versicherung sowohl im Ausland als auch in Deutschland verklagen. Als Mitglied eines Automobilclubs  haben Sie Zugang zu kostenloser Rechtsberatung, die Ihnen helfen kann, Ihre Ansprüche zu verstehen und durchzusetzen.

Was wird erstattet?

Je nach Land können die erstatteten Kosten variieren. In Frankreich werden beispielsweise Reparaturkosten gegen Vorlage der Rechnung, Totalschaden auf Basis des Zeitwertes abzüglich Restwert, Mietwagenkosten für die Dauer der Reparatur, Nutzungsausfall und Abschleppkosten erstattet. Auch Gutachterkosten und Anwaltskosten werden häufig übernommen.

Unterstützung durch das Kfz-Sachverständigenbüro Dreisteiner

Das Kfz-Sachverständigenbüro Dreisteiner steht Ihnen bei der gesamten Schadenabwicklung zur Seite. Unsere Experten sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche korrekt beziffert und von der gegnerischen Versicherung erstattet werden. Kontaktieren Sie uns, um professionelle Unterstützung zu erhalten und sicherzustellen, dass Sie Ihre Rechte vollständig wahrnehmen können.

Fazit

Ein unverschuldeter Unfall im Ausland erfordert schnelles und informiertes Handeln. Mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung durch Ihre Versicherung und Experten wie dem Kfz-Sachverständigenbüro Dreisteiner können Sie sicherstellen, dass Ihre Ansprüche korrekt abgewickelt werden und Sie trotz der Unannehmlichkeiten schnell wieder mobil sind.