Kfz-Gutachten Glossar.26 Fachbegriffe einfach erklärt.
Alles, was Sie nach einem Verkehrsunfall, bei Schadensregulierung oder Werkstatt-Streit verstehen müssen. Von 130 %-Regel und Wiederbeschaffungsaufwand bis Nutzungsausfall und fiktiver Abrechnung — mit BGH-Urteilen, Paragraphen-Bezug und konkreten Beispielen.

130 %-Regel — das Integritätsinteresse des BGH.
Auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden im Haftpflichtschadenfall haben Sie die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen. Voraussetzung sind die drei Schritte der BGH-Rechtsprechung zum sogenannten Integritätsinteresse:
Die kalkulierten Reparaturkosten inklusive merkantiler Wertminderung dürfen die 130 % des Wiederbeschaffungswertes nicht übersteigen.
Die Reparatur muss fach- und sachgerecht nach den Vorgaben des Schadengutachtens durch den Kfz-Sachverständigen erfolgen.
Das reparierte Fahrzeug muss nach BGH-Rechtsprechung mindestens 6 Monate weitergefahren werden — Ausdruck des Integritätsinteresses.
Beispiel: Wiederbeschaffungswert 10.000 € · zulässige Reparatur bis 13.000 € · Sie behalten Ihr Auto, lassen es richtig reparieren und fahren mindestens 6 Monate weiter → volle Erstattung trotz wirtschaftlichem Totalschaden.
Begriffe mit A.
Altschäden
An- und Abmeldepauschale
Begriffe mit F.
Fiktive Abrechnung
Begriffe mit K.
Kostenvoranschlag vs. Gutachten
Begriffe mit M.
Merkantile Wertminderung
Bei Veräußerung Ihres Fahrzeugs müssen Sie den reparierten Unfallschaden angeben — sonst liegt arglistige Täuschung vor. Um diesen Verlust auszugleichen, wird in einem Schadengutachten zur sogenannten merkantilen Wertminderung Stellung genommen. Die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab: Vor- und Altschäden, ob es schon eine Wertminderung am selben Bauteil gab.
Mietfahrzeug
Beachten Sie aber: Sie sollten mindestens 20 km am Tag mit dem Mietfahrzeug fahren. Andernfalls besagt die Rechtsprechung, dass die Inanspruchnahme eines Taxis wirtschaftlicher wäre — und Sie als Geschädigter müssen sich an die Schadensminderungspflicht halten. Wenn Sie kein Mietfahrzeug benötigen, können Sie alternativ Nutzungsausfallentschädigung beantragen.
Begriffe mit N.
Neufahrzeugentschädigung
Notreparatur
Nutzungsausfallentschädigung
Wichtig: Anspruch auf Nutzungsausfall besteht nur dann, wenn Sie sich keinen Mietwagen nehmen. Die überwiegende Rechtsprechung besagt: Fahrzeuge älter als 5 Jahre werden in einer niedrigeren Gruppe eingestuft, Fahrzeuge älter als 10 Jahre in zwei niedrigeren Gruppen herabgestuft.
Begriffe mit R.
Reparaturbestätigung
Reparaturdauer
Reparaturkosten
Restwert
Wichtig: Sollte die Versicherung Ihnen Höchstgebote von Restwertaufkäufern zukommen lassen, sind diese nur dann anzurechnen, wenn das Fahrzeug noch nicht zum Preis im Gutachten verkauft wurde. Online-Restwertbörsen der Versicherer sollten nicht angenommen werden — es handelt sich um einen Sondermarkt, der für Sie als Geschädigter nicht frei zugänglich ist.
Begriffe mit S.
Schadenabwicklung (Schadensregulierung)
Schadensminderungspflicht (Schadensminderungsobliegenheit)
Schmerzensgeld (§ 287 ZPO, § 253 BGB)
Sondereinbauten
Die Umbaukosten müssen vom Unfallgegner bzw. dessen Versicherung erstattet werden, da sie zum Gesamtschaden gehören. Leider ist die Rechtsprechung uneinheitlich — einige Gerichte verlangen einen konkreten Nachweis. Bei fiktiver Abrechnung ist die Geltendmachung häufig nicht möglich.
Begriffe mit T.
Technische Wertminderung
Ausnahme: Bei Youngtimer und Oldtimer kann es passieren, dass eine fachgerechte Reparatur nicht möglich ist, da Ersatzteile nicht oder nicht zeitnah beschaffbar sind. In diesem Fall ist eine technische Wertminderung anzusetzen.
Totalschaden (wirtschaftlich und technisch)
Wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellung in den vorherigen Zustand zwar mit den Mitteln am Markt möglich ist, die aufzubringenden Kosten aber den Wiederbeschaffungswert des Unfallfahrzeuges übersteigen.
Technischer Totalschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellung in den vorherigen Zustand auch mit den Mitteln am Markt nicht möglich ist und einen völlig unverhältnismäßigen Reparaturaufwand erfordern würde.
Bei beiden Totalschaden-Arten kann die 130 %-Regel als Ausnahme greifen.
Begriffe mit U.
UPE-Aufschläge (Ersatzteilaufschläge)
Bei fiktiver Abrechnung kürzen Versicherungen die UPE-Aufschläge oft — obwohl die Rechtsprechung in diese Richtung eindeutig ist: Aufschläge sind erstattungsfähig, wenn marktüblich.
Begriffe mit V.
Verbringungskosten
Bei fiktiver Abrechnung haben Geschädigte oft Probleme — Versicherer kürzen diese Position gerne. Die Rechtsprechung ist hier aber eindeutig: Verbringungskosten sind auch bei fiktiver Abrechnung zu erstatten.
Vorhaltekosten (Gewerbetreibende)
Wenn das nicht der Fall ist und kein Mietwagen angemietet wurde, wird differenziert: (1) Das Fahrzeug dient unmittelbar der Gewinnerzielung — entgangene Gewinne und Fixkosten werden ermittelt. (2) Das Fahrzeug dient mittelbar der Gewinnerzielung — Nutzungsausfall steht dem Gewerbetreibenden zu.
Begriffe mit W.
Wiederbeschaffungsaufwand (BGH 4-Stufen-Modell)
Beispiel:
· Wiederbeschaffungswert: 9.500,00 €
· Reparaturkosten: 13.500,00 €
· Restwert: 3.350,00 €
· Wiederbeschaffungsaufwand = 9.500 − 3.350 = 6.150,00 €
BGH 4-Stufen-Modell der Fahrzeugschaden-Abrechnung:
Stufe 1: Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungsaufwand
Stufe 2: Reparaturkosten zwischen Wiederbeschaffungsaufwand und Wiederbeschaffungswert
Stufe 3: Reparaturkosten zuzüglich Wertminderung bis 130 % des Wiederbeschaffungswertes
Stufe 4: Reparaturkosten über 130 % des Wiederbeschaffungswertes
Wiederbeschaffungsdauer
In der Regel beträgt die Wiederbeschaffungsdauer bei Fahrzeugen mit durchschnittlicher Markthäufigkeit 12–14 Kalendertage. Bei exotischen Fahrzeugen, Youngtimer und Oldtimer ist die Dauer länger und muss gesondert angegeben werden.
Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert muss am örtlichen Markt ermittelt werden — Werte aus anderen Bundesländern unterscheiden sich regional erheblich. Es ist Ihnen nicht zumutbar, ein Ersatzfahrzeug z. B. aus Berlin in München zu besorgen.
Paragraphen, Tabellen, BGH-Modelle.
Die juristischen und technischen Werkzeuge, mit denen wir arbeiten — und die in der Schadensregulierung und Rechtsprechung regelmäßig herangezogen werden.
§ 249 BGB
Schadensersatz / Naturalrestitution. Geschädigter ist so zu stellen, als wäre Schaden nicht eingetreten — inkl. Sachverständigen-Kosten.
§ 253 BGB
Schmerzensgeld. Immaterieller Schaden bei Personenschäden — auch ohne wirtschaftlichen Nachteil.
§ 287 ZPO
Schmerzensgeld-Bemessung. Ermessen des Gerichts am Wohnort des Geschädigten.
130 %-Regel
BGH-Integritätsinteresse. Reparatur bis 30 % über Wiederbeschaffungswert + 6 Monate Weiter-Nutzung.
BGH 4-Stufen-Modell
Fahrzeugschaden-Abrechnung. Vier Stufen je nach Verhältnis Reparatur zu Wiederbeschaffungswert.
Sander/Schwacke-Tabelle
Nutzungsausfall pro Tag. 23–175 €/Tag je nach Fahrzeugwert, mit Altersabschlägen ab 5/10 Jahren.
Ruhkopf/Sahm-Methode
Wertminderungs-Berechnung. Anerkannte Methode für merkantile Wertminderung.
SchwackeLastwagen
LKW-Ausfalltage. 120–450 €/Tag je nach Fahrzeugklasse für Nutzfahrzeug-Ausfall.
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